Degressive Gebäude-AfA
5 % vom jeweiligen Restwert
Für begünstigte vermietete Neubauwohnungen beträgt die degressive Gebäude-AfA 5 % vom jeweiligen Restwert. Dadurch fällt ein größerer Teil der Abschreibung in die ersten Jahre.
Neubau als Vermietungsobjekt
Eine hochwertige Neubauwohnung reduziert den technischen Startaufwand und nutzt bei WE 3 die degressive 5-%-Gebäude-AfA. Entscheidend ist aber die Gesamtrechnung aus Objekt, Miete, Finanzierung, Kosten und persönlicher Steuerwirkung.

Die fünf Prüfbereiche
Grundriss, Bauweise, energetischer Standard, Gemeinschaftseigentum und Ausstattung prüfen.
Zielgruppen, ortsübliche Miete, Infrastruktur und realistische Nachfrage ohne Vollvermietungsgarantie bewerten.
Nicht umlagefähiges Hausgeld, Verwaltung und Instandhaltungsrücklage von Beginn an berücksichtigen.
Zins, Tilgung, Eigenkapital und Liquiditätsreserve auch bei veränderten Kosten belastbar kalkulieren.
Gebäudeanteil, Nutzungsbeginn und degressive AfA in der Gesamtplanung berücksichtigen.
Degressive Gebäude-AfA
Für begünstigte vermietete Neubauwohnungen beträgt die degressive Gebäude-AfA 5 % vom jeweiligen Restwert. Dadurch fällt ein größerer Teil der Abschreibung in die ersten Jahre.